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Petrusgemeinde in Halle-Kröllwitz

Gemeindekirchenrat der Petrusgemeinde

Unser Gemeindekirchenrat tagt in der Regel am ersten Mittwoch im Monat im Gemeindehaus.

Bereich

Vertreter GKR

GKR (Vorsitzende, Stellvertreter, Schriftführerin, Pfarrer)

Anja Busch (Vorsitzende),
Dr. Julian Gräb (Stellvertreter), 
Hilde Anz (Stellvertreterin), Ralf Döbbeling (Pfarrer)

Finanzen

Hans-Georg-Strauß

Bauangelegenheiten

kein GKR Mitglied vertreten

Gemeindeleben

Sylvia Mück

Juristische Fragen

kein GKR-Mitglied vertreten

Liturgie

Julian Gräb

Kinder-,Jugend-,Familienarbeit

Anja Busch

Digitalisierung/Technik

Julian Gräb

Kirchenkreis

Melanie Holtemöller

Öffentlichkeitsarbeit

Joachim Langner

Jesus fragt: "Wer ist der treue und kluge Verwalter? (Lukas 12,42).
Hier sind auch wir als Älteste/Ältester gefragt. Zu den Aufgaben des Gemeindekirchenrates (GKR) gehört die Verwaltung dessen, was ihm mit seiner Kirchengemeinde anvertraut ist. Das sind deren Menschen, aber das ist auch deren Eigentum. So heisst es in der Grundordnung unserer Kirche:

Der GKR

  • trägt Mitverantwortung für die rechte Verkündigung des Wortes Gottes und die rechte Verwaltung der Sakramente in der Gemeinde.
  • Er ist verantwortlich für die äußere Ordnung der Gemeinde.
  • Der GKR verwaltet das Vermögen der Gemeinde und entscheidet über die Verwendung der Finanzmittel.

Dazu stellt er einen Haushaltsplan für das jeweils kommende Jahr auf und rechnet die Finanzmittel eines vergangenen Jahres ab. Die Verantwortung für die Menschen wird konkret, wenn beispielsweise anhand der Gemeindekartei Besuchsdienste und Jubiläen vorbereitet werden. Der GKR ist für die Personalangelegenheiten und für die Mitarbeiter, ob sie nun haupt-, neben oder ehrenamtlich tätig sind, verantwortlich. Er verwaltet alle Gebäude, die der Gemeinde gehören. Dazu gehören eine jährliche Baubegehung, eine ständige Wartung und die Überwachung und Dokumentation von Baumaßnahmen. Für das Gemeindehaus werden mit den Mietern entsprechende Mietverträge abgeschlossen. Über die Nutzung der Gemeinderäume entscheidet ebenfalls der GKR. Akten und Schriftverkehr müssen ordentlich verwaltet werden. Der Gemeindekirchenrat wird von den Gemeindemitgliedern für 5 Jahre gewählt. Aus seiner Mitte werden in geheimer Wahl der Vorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Der Pfarrer ist immer Mitglied des GKR.